Rechtsprechung
BGH, 09.12.1980 - VI ZR 121/79 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadenersatz bei Beschädigung eines Gebäudes durch Baustellenverkehr - Freigabe eines Landwirtschaftsweges für den Schwerlastverkehr - Herausfordern des zum Schaden führenden Ereignisses - Verkehrssicherungspflicht des Bauherren bei Freigabe einer Straße für den ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verkehrssicherheitspflicht des Auftraggebers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bei Zulassung von Baustellenverkehr über einen unzureichend ausgebauten Weg
Papierfundstellen
- VersR 1981, 262
- BauR 1981, 302
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70
Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle
Auszug aus BGH, 09.12.1980 - VI ZR 121/79
Darin liegt auch der Unterschied zu den Fällen, in denen Dritte aus eigenem Entschluß, ohne dazu von einem Verkehrssicherungspflichtigen veranlaßt zu sein, bei oder aus Anlaß der Benutzung der Straße das Eigentum anderer verletzen (BGHZ 58, 162, 167). - BGH, 30.11.1965 - VI ZR 145/64
Ausbau der Moselstaustufe Zeltingen - Verschmutzung von Hauswänden durch von …
Auszug aus BGH, 09.12.1980 - VI ZR 121/79
Indessen muß er dann schon bei der Planung des Bauprojektes darauf achten, daß solche Schäden vermieden werden, und während der Bauarbeiten notfalls sofort eingreifen, wenn er ernsthaften Anlaß zu Zweifeln hat, ob dem Schutz dritter Personen ausreichend Rechnung getragen wird (so schon Senatsurteil vom 30. November 1965 - VI ZR 145/64 - VersR 1966, 145 m.w.Nachw.).
- BGH, 05.11.1992 - III ZR 91/91
Subsidiarität des Amtshaftungsanspruchs bei Vermögensverfall des …
Als zunächst Verkehrssicherungspflichtiger ist er aber, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, zu eigenem Eingreifen dann verpflichtet, wenn er Gefahren sieht oder hätte sehen müssen, wenn er Anlaß zu Zweifeln hat, ob der oder die von ihm Beauftragten den Gefahren und Sicherungserfordernissen in der gebührenden Weise Rechnung tragen, oder wenn deren Tätigkeit mit besonderen Gefahren verbunden ist, die auch von ihm, dem Auftraggeber, erkannt und durch eigene Anweisungen abgestellt werden können (vgl. BGH Urteil vom 11. Mai 1976 - VI ZR 210/73 = BGHWarn 1976 Nr. 111 = LM BGB § 823 Dc Nr. 106 m.w.N.; zur Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn als Veranlassers von Baustellenverkehr vgl. BGH Urteile vom 30. November 1965 - VI ZR 145/64 = BGHWarn 1965 Nr. 249 = VersR 1966, 145 und vom 9. Dezember 1980 - VI ZR 121/79 = VersR 1981, 262 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 11.01.2011 - 23 U 28/10
Haftung für den Brand am Düsseldorfer Flughafen
Auch eine bauordnungsrechtliche Genehmigung entbindet nicht von der eigenen Prüfungspflicht, weil das Verbot der Gefährdung des Verkehrs umfassender ist als die der Bauordnungsbehörde gestellten Aufgaben (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.1980, VI ZR 121/79, BauR 1981, 302; BGH, Urteil vom 11.03.1969, VI ZR 271/67, VersR 1969, 665; OLG Köln, Urteil vom 06.05.1976, 12 U 79/75, VersR 1977, 824;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1855 mwN). - LG Tübingen, 20.11.2008 - 1 S 233/05
Bauherrenhaftung für Schäden am Nachbargrundstück
In einer späteren Entscheidung hat er dem Veranlasser eines Baustellenverkehrs, der mit Schwertransportern über einen unzureichend ausgebauten Zuweg erfolgte, die Rechtspflicht gegenüber den Anliegern dieses Weges auferlegt, sie vor möglichen Schäden zu bewahren, die durch den eröffneten Verkehr verursacht werden (BGH, Urt. v. 09.12.1980 - VI ZR 121/79 - VersR 1981, 262).
- BGH, 10.10.2013 - III ZR 23/12
Amtshaftungsanspruch eines am Flurbereinigungsverfahren Beteiligten gegen einen …
Er brauchte sich zwar bei Beauftragung eines zuverlässigen Transportunternehmers grundsätzlich nicht darum zu kümmern, ob infolge des Einsatzes von Fahrzeugen zum Transport von Materialien und Boden bei Anliegern der Zufahrtswege vermeidbare Schäden entstehen können (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1980 - VI ZR 121/79, VersR 1981, 262). - LG Stuttgart, 24.01.2024 - 21 O 380/17
Haftung des Bauherren-Haftpflichtversicherers für Wasserschaden im Wohnhaus wegen …
- LG München II, 30.09.2022 - 2 O 2661/21
Verkehrssicherungspflichtverletzung des Bauunternehmers wegen fehlender …
Als zunächst Verkehrssicherungspflichtiger ist der Bauherr aber zu eigenem Eingreifen dann verpflichtet, wenn er Gefahren sieht oder hätte sehen müssen, wenn er Anlass zu Zweifeln hat, ob dem Schutz dritter Personen ausreichend Rechnung getragen wird (BGH VersR 1981, 262, beck-online), ob der oder die von ihm Beauftragten den Gefahren und Sicherungserfordernissen in der gebührenden Weise Rechnung tragen, oder wenn deren Tätigkeit mit besonderen Gefahren verbunden ist, die auch von ihm, dem Auftraggeber, erkannt und durch eigene Anweisungen abgestellt werden können (BGH NJW 1993, 1647, beck-online).